Grundsteuer in Villingen-Schwenningen
Hebesatz steigt ab 2027 wieder
Die Reform der Grundsteuer sollte aufkommensneutral sein, doch für viele Eigentümer in Villingen-Schwenningen zeigt sich inzwischen ein anderes Bild. Nach der Umstellung zum 1. Januar 2025 plant die Stadt bereits die nächste Anpassung: Ab 2027 soll der Hebesatz der Grundsteuer B wieder steigen.
Konkret ist vorgesehen, den Satz von derzeit 422 Prozent auf 432 Prozent anzuheben. Damit reagiert die Stadt auf Mindereinnahmen in Höhe von rund 134.000 Euro jährlich. Hintergrund: Bei der Reform wurde der Hebesatz von zuvor 455 Prozent abgesenkt, um die Einnahmen insgesamt in gleicher Höhe zu halten. Dieses Ziel wurde jedoch verfehlt: Das Gesamtaufkommen von rund 15,5 Millionen Euro wird aktuell nicht erreicht.
Für Eigentümer ist die Botschaft klar: Die versprochene Aufkommensneutralität erweist sich in der Praxis als schwer haltbar. Die nun geplante Erhöhung ist nichts anderes als eine erste Korrektur. Bekanntlich werden Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern überdurchschnittlich belastet und unbebaute Grundstücke sind deutlich teurer geworden während Wohnungen und Gewerbeimmobilien tendenziell entlastet werden.
Gescheitert ist die Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Villingen-Schwenningen.
Geplant war eine Abgabe von 15 bis 20 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Doch die Stadträte lehnten dies ab. Ausschlaggebend war vor allem die unzureichende Datengrundlage. Nach Einschätzung der Verwaltung wäre eine Einführung kurzfristig nicht umsetzbar gewesen. Allein der Aufbau einer belastbaren Datenbasis hätte etwa ein Jahr Vorlauf erfordert, verbunden mit zusätzlichem Personalbedarf von zunächst einer Vollzeitstelle und später rund einer halben Stelle dauerhaft. Für Eigentümer ist das zumindest vorerst eine Entlastung. Gleichzeitig zeigt die Diskussion aber, dass zusätzliche Einnahmequellen angesichts der schwierigen Finanzlage politisch weiterhin im Blick sind.
Berthold Merkle
