Härtefallhilfe

Hilfe im Härtefall für Heizöl und Co.

Wer mit Erdgas aus der Leitung heizt, der profitiert jetzt von der sogenannten Preisbremse.

Doch nicht nur die Bezieher von Energie von den Versorgern werden bei stark gestiegenen Kosten unterstützt. Mit einer Härtefallhilfe können jetzt auch Haushalte rechnen, die mit sogenannten nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Dies soll Verbraucher von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks entlasten. Die Bedingung ist aber laut dem zuständigen Umweltministerium, dass sich die Energiekosten zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 mindestens verdoppelt haben. An einer Beispielrechnung mit Heizöl wird klar, wie das Verfahren funktioniert. Bezugspunkt ist der Jahresdurchschnittspreis 2021 für den Liter. Wenn der 0,71 Euro beträgt und im Jahr 2022 der Liter 1,75 Euro gekostet hat, dann liegt der Entlastungsbetrag bei 396 Euro (Bestellmenge 1500 Liter). Wurde im Jahr 2022 Heizöl für 1,50 Euro je Liter gekauft, besteht keine Antragsberechtigung, da der Entlastungsbetrag unter 100 Euro liegt.

Anträge können nur Haushalte stellen, die selbst die Heizung betreiben oder den Energieträger einkaufen, also zum Beispiel Eigenheimbesitzer, oder auch Mieter, die ihr Heizmaterial selber beschaffen. Mieter, die über eine Zentralheizung versorgt werden, können keinen Antrag stellen, das muss der Vermieter machen und der muss die Entlastung an die Mieter weitergeben.

Antrag Brennstoffhilfe

Die Hilfe kann über ein zentrales Online-Portal beantragt werden, das seit dem 8. Mai freigeschaltet ist.

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