Grundsteuererklärungen

Die Bürger sind viel schneller, als das Finanzamt.

Von den über 90 000 Fällen beim Finanzamt Villingen sind schon weit über zwei Drittel eingegangen.

Dem gegenüber hat die Behörde erst ein Drittel der Bescheide für den Grundsteuerwert und den Grundsteuermesswert verschickt. Wie mehrfach berichtet, gib es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer. Rechtsanwalt Thomas Haller, Vorsitzender des Ortsvereins von Haus & Grund Villingen-Schwenningen und Landesverbandsvorstand, sieht einen ganz großen Fehler darin, dass die Berechnung alleine auf den Bodenrichtwert abgestimmt ist. Konkret bedeute dies, dass kleine Häuschen mit großen Gärten mehr Grundsteuer zahlen müssten. Überhaupt ist noch nicht klar, in welcher Höhe die künftige Grundsteuer von den Eigentümern erhoben wird. Denn bekanntlich legt die Stadt die neue Grundsteuerhöhe erst 2024 fest. Erst dann erfahren die einzelnen Bürger ihre Abgabenlast. Wegen der gravierenden Bedenken empfiehlt der Vorsitzende von Haus & Grund, Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, solange die Bescheide nicht als vorläufige Bescheide ergehen, was derzeit nicht der Fall ist. Das muss schnell gehen, denn die Einspruchsfrist für die Steuerzahler beträgt nur einen Monat. Wird diese Frist verpasst, wird der Bescheid bestandskräftig und kann dann individuell nicht mehr angegriffen werden.

Mustereinspruch zum Herunterladen

Damit es einfacher wird, können Mitglieder des Ortsvereins Villingen-Schwenningen den Mustereinspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid (PDF-Datei, 133,15 KB) im Mitgliederbereich kostenfrei herunterladen.