Rechenbeispiel

400 Prozent mehr Grundsteuer

Welche Zahlen bei der neuen Grundsteuer herauskommen können, zeigt ein Beispiel aus Villingen-Schwenningen.

Befürchtet hat es der Rentner schon, doch als er genau ein Jahr nach seiner Erklärung endlich den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt bekommt hat, war der Schrecken trotzdem groß: Genau 1466,23 Euro müsste der Häuslebesitzer in einem Wohngebiet aus den 1930er-Jahren zahlen – wenn künftig die Grundsteuer mit dem neuen Steuermessbetrag und dem bisherigen Hebesatz berechnet wird. Ein dicker Brocken, denn das Einfamilienhäuschen ist alles andere als wertvoll.

Neubewertung des Grundstücks

Das Immobilieneigentum des 67-Jährigen wird nun wie alle anderen auch nach dem gültigen Bodenrichtwert und der Grundstücksgröße bewertet. Beide Faktoren sind in diesem Fall sehr hoch. Zunächst der Bodenrichtwert von 320 Euro. Vor 15 Jahren seien es nur 100 Euro gewesen, erzählt der Häuslebesitzer. Doch durch die intensiven Grundstücksgeschäfte im benachbarten Neubaugebiet hätten sich die Werte für die ganze Gegend erhöht. Beim Grundstück ist es so wie bei allen Häuschen aus vergangenen Jahrzehnten: Sie haben große Gärten.
Das wird jetzt teuer, wie die Beispielrechnung zeigt. Denn für die rund 1100 Quadratmeter mit einem Bodenrichtwert von 320 Euro beträgt der Grundsteuerwert etwa 352 000 Euro. Der Steuermessbetrag dafür ist laut Finanzamt genau 322,32 Euro. Der Häuslebesitzer hat diese Zahl mit 455, dem derzeit in Villingen-Schwenningen gültigen Hebesatz, multipliziert und kommt so zum Ergebnis, dass seine neue Grundsteuer künftig 1466 Euro kostet. „Das wäre eine Steigerung von über 400 Prozent“, ärgert sich der Rentner.

Große Ungleichheit

Das Beispiel eines Wohnungseigentümers in einem Mehrfamilienhaus zeigt, dass es auch Fälle gibt, wo die Grundsteuerreform zu einer deutlichen Entlastung führen würde: Statt bisher 220 Euro im Jahr müsste der wegen der viel günstigeren Bewertung (viele Wohnungen, kleines Grundstück) nur noch 49 Euro Grundsteuer zahlen. Blickt man jetzt noch darauf, dass der Wohnungseigentümer in der Schwenninger Innenstadt etwa im gleichen Wohnstandard lebt, wie der Rentner in seinem alten Einfamilienhaus, wird die Ungleichheit deutlich: 49 Euro Grundsteuer zu 1466 Euro.