Bauanträge nur noch digital

Digitalen Prozess für den roten Punkt eingeführt

Seit fast zwei Jahren können in Villingen-Schwenningen Bauanträge in digitaler Form eingereicht werden – und das neue Verfahren wird immer beliebter. 

Kamen im Jahr 2022 erst sieben Prozent der insgesamt 490 Bauanträge als digitale Dateien ins zuständige Baurechtsamt, so haben in diesem Jahr die Bauherren und Architekten schon 34 Prozent der bisher 421 Bauanträge digital übermittelt. 

Diese Entwicklung ist im Sinne einer effizienten Verwaltung und deshalb hat das Baurechtsamt der Stadt die Zeit genutzt, und den digitalen Prozess für den roten Punkt eingeführt. Doch bisher müssen beide Verfahren, die ja grundverschieden sind, parallel betrieben werden, wie Baurechtsamtsleiterin Petra Wills-Welwarsky erklärt. Denn die Antragssteller haben ja immer noch die Wahl, ob sie ihre Unterlagen für die Genehmigung eines Bauvorhabens auf Papier oder als digitale Datei ins Amt schicken. Damit soll nun bald Schluss sein, wie die Stadtverwaltung mitteilt.

Die Entscheidung, dass ab dem neuen Jahr keine Bauanträge mehr auf Papier erlaubt sind, sei aber gut überlegt und beruhe auch auf den positiven bisherigen Erfahrungen: „Im Rahmen der Übergangszeit hat sich gezeigt, dass der digitale Antrag stabil funktioniert und das Verfahren für alle Beteiligten und an den Schnittstellen gut digital abgeschlossen werden kann.“ 

Auch wenn das neue Verfahren für die Bauherren, die bisher noch mit Plänen und Formularen auf Papier hantierten, eine Umstellung bedeutet, bringt die Digitalisierung auch hier für die Verwaltung eine große Vereinfachung und Erleichterung mit sich. Denn durch das digitale Verfahren entfällt das Einscannen des Antrags einschließlich der oft sehr umfangreichen Pläne des Baurechtsantrags. Mit dem digitalen Verfahren ist eine effizientere Bearbeitung möglich. Außerdem gebe es beim neuen Verfahren mehr Transparenz für die Bauherren und es sei viel einfacher, weitere Unterlagen nachzureichen. Zudem erfolgt die vollständige Archivierung der Baurechtsakten dann in digitaler Form automatisch. Bisher muss die Papierakte für die Archivierung noch extra digitalisiert werden. 

So ganz streng will man aber nicht sein mit dem Ende für den Bauantrag auf Papier ab dem neuen Jahr. Denn in „begründeten Einzelfällen“, wie es heißt, können noch bis zum 30. Juni 2024 Anträge und Vorlagen auch in analoger Form vorgelegt werden. Allerdings sei dies nach Absprache möglich.

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